Eltern mit einer Hörschädigung werden häufig über ihre Behinderung als Mensch wahrgenommen, aber nicht als Mutter und Vater. Nicht als Eltern, die die gleichen erzieherischen Schwierigkeiten und Fragen zur Entwicklung ihrer Kinder haben wie hörende Eltern. Man sieht sie als Gehörlose oder Hörgeschädigte. Wir unterstützen Eltern und ihre Kinder barrierefrei in der Gebärdensprache
Außerschulische Förderung
Die außerschulische Förderung ist für Kinder hörgeschädigter Eltern, die bereits die Schule besuchen. Sie wird über das zuständige Sozialamt beantragt. Einige Kinder haben in der Schule Schwierigkeiten, Texte oder Aufgaben richtig zu verstehen, weil die Gebärdensprache einen anderen Satzbau hat und sie es nicht gewohnt sind in der Grammatik der Laut- und Schriftsprache zu denken. In den meisten Fällen betrifft es alle Fächer außer Sport, Kunst und Musik.
Eine gebärdensprachkompetente Person übt sehr gezielt das Verständnis von Aufgabenstellungen und arbeitet mit der Schule und den Lehrern zusammen.
Heilpädagogische Frühförderung
Hörgeschädigte Eltern können für ihre hörenden oder schwerhörigen Kinder bei ihrem zuständigen Sozialamt eine ambulante Frühförderung beantragen. Das Sozialamt braucht für diesen Antrag eine Zustimmung vom Gesundheitsamt. Es ist sinnvoll diesen Antrag früh zu stellen, weil die Bearbeitung oftmals Zeit braucht. Diese Förderung ist für die Eltern kostenlos. Die Förderung findet zu Hause, im Kindergarten oder in unseren Therapieräumen statt.
Ziele der Förderung sind die Förderung der kommunikativen Kompetenzen in Laut- und Gebärdensprache, die hörgeschädigten Eltern in die Entwicklung des Kindes einbeziehen (Aufbau des Gebärdenwortschatzes), Integration der Familie in das hörende soziale Umfeld, Identitätsentwicklung der Kinder und das Informieren der Eltern über wichtige Entwicklungsphase